Die Änderungen (rot) des Hygienekozepts belaufen sich auf drei Abschnitte:


III. Mund-Nasenbedeckung

  1. Während des Spielens am Brett und damit der Sportausübung ist zurzeit keine Mund- Nasenbedeckung erforderlich.
    Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird empfohlen. Bei Blitz- oder Schnellschachturnieren ist eine Mund-Nasenbedeckung verpflichtend.
  2. Beim Verlassen des Schachbrettes (z. B. Toilettengang) muss eine Mund- Nasenbedeckung getragen werden.
  3. Falls die Einhaltung von Hausregeln das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung verlangt, muss der Ausrichter diese Hausregeln frühzeitig kommunizieren.


VI. Datenerhebung und Kontaktverfolgung

  1. Die Anwesenheit von allen Personen (z. B. Spielern, Zuschauern, Eltern, Trainern, Vereinsbetreuern oder Schiedsrichtern) müssen Datenschutz konform vom Ausrichter dokumentiert werden.
  2. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, dürfen das Turnierareal nicht betreten.
  3. Folgende Daten sind zu erfassen: Vor- und Nachname & Impfstatus (2G!) (Kontaktliste Mannschaftskampf im Schachbezirk Düsseldorf).
    Darüber hinaus könnte das Hausrecht folgende Daten zusätzlich verlangen: Anschrift, Datum und Zeitraum   der Anwesenheit sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
  4. Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen vom Ausrichter aufzubewahren und sodann zu vernichten. Unbefugte Dritte dürfen keine Kenntnis von den Daten erlangen.


X. Zutritts- und Teilnahmeverbot, 2G-Regel, 2G-plus-Regel nach Hausrecht

  1. Personen, die nicht als genesen oder geimpft gelten, dürfen das Turnierareal nicht betreten und an keinen Partien teilnehmen.
    Eine Ausnahme gilt für Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Sie müssen über einen negativen Testnachweis (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) verfügen.
    Falls die Einhaltung von Hausregeln die 2G-plus-Regel (zusätzlichen negativen Corona-Schnelltest) verlangt, muss der Ausrichter diese Hausregeln frühzeitig kommunizieren.
  2. Personen, die an typischen Symptomen (Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen usw.) einer Infektion mit dem Coronavirus leiden, dürfen das Turnierareal nicht betreten und an keinen Partien teilnehmen.
  3. Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, dürfen das Turnierareal nicht betreten und an keinen Partien teilnehmen.
  4.  Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten als Schülerinnen und Schüler benötigen aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen weder einen Immunisierungsnachweis oder Testnachweis.
  5. Die Umsetzung bzw. Kontrolle der 2G-Regel obliegt dem ausrichtenden Verein unter enger Einbeziehung des gegnerischen Mannschaftsführers.