Die dafür bestehenden Regelungen wurden nun auf der vergangenen Vorstandssitzung erweitert und konkretisiert:
- der Antrag ist beim 1. Vorsitzenden und Kassierer zu stellen
- der Antrag muss spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung/Aktion eingereicht werden. Sinnvoll ist es, vor einer Veranstaltung den Antrag zu stellen, da natürlich auch ein Zuschuss abgelehnt werden könnte
- ein konkreter Etatplan mit Aufstellung aller Kosten und Einnahmen ist vorzulegen. Es ist sinnvoll dabei darzulegen, was ohne einen Bezirkszuschuss zur Finanzierung geplant ist
- der 1. Vorsitzende entscheidet gemeinsam mit dem Kassierer jeden Einzelfall individuell
- jeder Antrag wird maximal mit zu einem Drittel (maximal 300 Euro) bezuschusst
- für die Ausrichtung von Bezirksturnieren sind die bisherigen Kostenzuschüsse vom Vorstand bestätigt worden